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RGL: Betriebliche Mitarbeitervorsorge-Gesetz BMVG
Arbeitgeber zahlt 1,53 % des Bruttoentgelts in ausgegliederte Abfertigungskassa
Verfügungsrecht des Arbeitsnehmers: bei Beendigung
- Mitnahme zum nächsten AG / Rentenversicherung,... (Rucksackprinzip)
- Auszahlung (steuerbegünstigt: nur 6 %)
Auszahlungssperre: Selbstkündigung, unter 3 Jahren
dann nur Rucksackprinzip
gilt für alle Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 begründet werden
Übertrittsmöglichkeit: schriftl. Vertrag AG - AN
Auswahl d. MV-Kasse:
- durch erzwingbare Betriebsvereinbarung
- kein BR: durch AG, aber 1/3 d. AN können Einwand erheben
Abfertigung Alt Neu
Funktion: Treueprämie aufgeschobener Lohnanspruch
Anspruch: ab mindestens 3 Jahren ab sofort
Selbstkündigung: nicht (Ausnahme: Pensionsalter) auch bei Selbstkündigung
Höhe: gestaffelt nach Dienstjahren steigt gleichmäßig
Bemessungsgrundlage: letzte Monatsentgelt Durchschnittseinkommen