RGL: Betriebliche Mitarbeitervorsorge-Gesetz BMVG |
Arbeitgeber zahlt 1,53 % des Bruttoentgelts in ausgegliederte Abfertigungskassa |
Verfügungsrecht des Arbeitsnehmers: bei Beendigung |
- Mitnahme zum nächsten AG / Rentenversicherung,... (Rucksackprinzip) |
- Auszahlung (steuerbegünstigt: nur 6 %) |
Auszahlungssperre: Selbstkündigung, unter 3 Jahren |
dann nur Rucksackprinzip |
gilt für alle Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 begründet werden |
Übertrittsmöglichkeit: schriftl. Vertrag AG - AN |
Auswahl d. MV-Kasse: |
- durch erzwingbare Betriebsvereinbarung |
- kein BR: durch AG, aber 1/3 d. AN können Einwand erheben |
Abfertigung | Alt | Neu |
Funktion: | Treueprämie | aufgeschobener Lohnanspruch |
Anspruch: | ab mindestens 3 Jahren | ab sofort |
Selbstkündigung: | nicht (Ausnahme: Pensionsalter) | auch bei Selbstkündigung |
Höhe: | gestaffelt nach Dienstjahren | steigt gleichmäßig |
Bemessungsgrundlage: | letzte Monatsentgelt | Durchschnittseinkommen |